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Abfall / Stadtreinigung
Stadtreinigung

Anschrift:

Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig

Geithainer Straße 60
04328 Leipzig

Telefon: 0341 6571-0
E-Mail: info@srleipzig.de

Telefon- und Besuchszeiten:

Mo 8:00-12:00 &13:00-15:00 Uhr

Di 8:00-12:00 &13:00-17:00 Uhr

Mi 8:00-12:00 & 13:00-15:00 Uhr

Do 8:00-12:00 & 13:00-16:00 Uhr

Fr 8:00-12:00 Uhr

Fachberatung

fachberatung@srleipzig.de
0341 6571-111
 

Öffnungszeiten siehe links

Kontakt

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Abfallentsorgungstermine für Ihre Straße

Wenn Sie auf nachfolgenden Button klicken und Ihren Straßennamen in die Maske eingeben, erhalten Sie die aktuellen Entsorgungstermine für die verschiedenen Tonnen.

Straßenreinigung
Entsorgungstermine
Was gehört in welche Tonne?

Die Stadtreinigung reinigt in Böhlitz-Ehrenberg nur folgende Straßen: 

– Heinrich-Heine-Straße

– Leipziger Straße
– Schönauer Landstraße*
– Ludwig-Hupfeld-Straße

– Paul-Langheinrich-Straße*

* nur Teilgebiete der Straße


Darüber hinaus überträgt die Stadtreinigung mit der Straßenreinigungssatzung die Reinigung aller übrigen Straßen  auf die Eigentümer der Grundstücke. Dazu heißt es in § 4:

"(1) Den Eigentümern von erschlossenen Grundstücken wird für Straßen laut Anlage mit den Reinigungsklassen A0, B0, C0 und Y0 sowie für Straßen, die nicht in der 2 Anlage aufgeführt sind, die Reinigungspflicht für die Straßenteile laut Absatz 2, 3 und 4 übertragen. Den Eigentümern gleichgestellt sind die Erbbauberechtigten oder Nießbraucher, sofern diese das gesamte Grundstück selbst nutzen.

 

(2) Die Reinigungspflicht in den Reinigungsklassen A0, B0, C0 und Y0 umfasst die Reinigung der zwischen Fahrbahnrand und Grundstücksgrenze liegenden Bereiche wie Gehwege, Radwege, Baumscheiben, Grünstreifen, Trennstreifen, Gräben und Böschungen bei Bedarf.

 

(3) Die Reinigungspflicht von nicht in der Anlage aufgeführten Straßen umfasst die wöchentliche Reinigung der im Absatz 2 genannten Straßenteile sowie 1. die halbe Breite der Fahrbahn einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten, 2. die halbe Breite von Straßen, die als verkehrsberuhigt (Zeichen 325 StVO) gelten.

 

(4) Die Reinigungspflicht besteht für die gesamte Länge, mit der das Grundstück an den es erschließenden Straßen anliegt. Bei Eckgrundstücken erstreckt sich die Reinigungsfläche auf den ganzen, das Eckgrundstück umschließenden Teil einschließlich des in der Straßenkreuzung liegenden Bereiches.

 

(5) Die Reinigung der Fahrbahnen von Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen darf nicht auf die Eigentümer der durch die Straßen erschlossenen Grundstücke übertragen werden."

Die komplette Satzung finden Sie hier >>

Straßenreinigung
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